Rechtsanwälte und Notare Baden

FORSTHUBER & PARTNER Rechtsanwälte

Rechtsanwälte und Notare Baden
Wir beiten alle Rechtsgebiete spezialisiert an!

Adresse
Wiener Straße 80
Ort
2500  Baden
Telefonnummer
02252 863660
E-Mail
kanzlei@forsthuber.at
Website
forsthuber.at

Informationen

Gemeinsam für Ihr Recht! Als Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an: Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufverträge, Verwaltungsrecht Strafrecht, Familien- & Erbrecht, Immobilien-, Miet- & Wohnrecht, Insolvenzen, Betreiben von Forderungen uvm. Erfahren Sie mehr über Ihren Anwalt in Baden. Zudem bieten wir an einem Standort die Bereiche Anwaltskanzlei, Hausverwaltung und Immobilien. Platz für Einzelunternehmer und junge Wirtschaftstreibende bieten wir in unserem Gründerzentrum. Haben Sie Fragen? Jetzt Termin vereinbaren: 02252 86366.

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Produkte Und Services

  • Arbeitsrecht

    Sind Sie von einer Kündigung bedroht? Hält Ihr Arbeitgeber die Schutzbestimmungen nicht ein? Verletzt einer Ihrer Arbeitnehmer wiederholt seine Pflichten und fügt Ihrem Unternehmen Schaden zu? Gerade Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeits- und Dienstrechtes sind zumeist stark emotional geprägt. Das spezielle Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die individuelle Vorgeschichte machen es oft fast unmöglich, außergerichtliche Lösungen zu erzielen. Trotz dieser oft vorliegenden Schwierigkeiten versuchen wir stets, einem Kompromiss eine Chance zu geben und eine für beide Seiten annehmbare und finanziell tragbare Lösung zu finden. Wir behalten den Menschen im Blick und kämpfen auch dafür, dass der gegenseitige Respekt bewahrt bleibt. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen arbeits- und dienstrechtlichen Fragen; egal ob Sie Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter oder Unternehmer sind. Maßgeschneiderte Beratung mit Einfühlungsvermögen ist im Einzelfall unerlässlich, da es oft um Fragen geht, die zentral für die persönliche wirtschaftliche Existenz sind. Gerne helfen wir Ihnen beim Umgang mit dem Arbeitsinspektorat, Fragen zur Lehre, der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Fragen zum Arbeitnehmerschutz, verschiedenen Beschäftigungsformen, Fragen zur fristlosen Entlassung, zur betrieblichen Versicherung, der Betriebsauflösung, -gründung und -übernahme, Fragen zu Dienstreisen, der Abfertigung neu, einer Kündigung aufgrund eines verpönten Motivs und sozialrechtlichen Belangen. Unsere Beratung und Vertretung umfasst insbesondere: Erstellung von Arbeitsverträgen Unterstützung bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Beratung bezüglich Wettbewerbsverboten, Konkurrenzklauseln, Abfindungsstrukturen etc. Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen vor Arbeits- und Sozialgerichten Hilfestellung bei Mobbing Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Ehe, Scheidung, Familienrecht

    Heirat, Scheidung, Unterhalt, Kontaktrecht: Das Familienrecht regelt Fragen, die besonders tief in unseren persönlichen Lebensbereich eingreifen und wirft oft emotionale Herausforderungen auf. Forsthuber - jetzt Termin vereinbaren 02252 86 3 66 Das Familienrecht begleitet uns ein Leben lang, sei es z.B. bei einer Heirat, dem Schließen einer Lebenspartnerschaft, dem gemeinsamen Kauf eines Hauses, einer Trennung und/oder einer Scheidung, bei Unterhaltszahlungen oder Kontaktrechtregelugen (Besuchsrecht). Daher ist es besonders wichtig, mit Einfühlungsvermögen vorzugehen und Fingerspitzengefühl zu beweisen. Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner gerne beratend in allen Fragen zum Familienrecht zur Verfügung. Derzeit wirft vor allem die neue Regelung der Erwachsenenvertretung viele Fragen auf, zu denen wir Sie kompetent beraten. Wenn das Zusammenleben in einer Ehe nicht mehr funktioniert ist manchmal eine Scheidung der letzte Ausweg. Doch nicht alle Scheidungen sind gleich! Eine einvernehmliche Scheidung ist oft der schnellste, einfachste und kostengünstigste Weg. Jedoch lässt sich nicht jede Scheidung so abwickeln und so muss manchmal mit Scheidungsklage vorgegangen werden. In jedem Fall ist es in allen Phasen wichtig seine Rechte zu kennen und zuverlässige Beratung auf seiner Seite zu wissen. Wir begleiten Sie in Scheidungs-, Aufteilungs-, und Pflegschaftsverfahren (Obsorge, Unterhalt, Kontaktrecht), errichten Ehe- und Adoptionsverträge und treten als Erwachsenenvertreter auf. Kontaktrecht Während die Scheidung oder Trennung von einem Partner ein einmaliges Ereignis ist, bleibt man Eltern sein Leben lang. Die Trennung zwischen der “Paar-Beziehung” und der “Eltern-Kind-Beziehung” ist aber für viele Eltern nach einer gescheiterten Beziehung eine große Herausforderung. Weil es um die Gestaltung einer künftigen Beziehung geht, empfehlen wir zunächst ein klärendes Gespräch / eine Mediation zur Regelung des Kontaktrechts. Wo ein Einvernehmen über das Kontaktrecht nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen bei Gericht und begleite Sie durch das Verfahren, bis eine für das Kindeswohl beste Regelung gefunden ist. Im Mittelpunkt muss das Kind stehen. Sowohl die Eltern auch als das Kind haben nach einer Scheidung ein Recht auf gegenseitigen Kontakt. Das Kontaktrecht, früher auch Besuchsrecht, sollte einvernehmlich zwischen den Eltern und dem Kind geregelt werden. Ist dies nicht möglich, muss das Gericht eine Lösung finden. Hierbei werden zum einen das Alter, aber auch die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes und die Tiefe der Beziehung zum Elternteil berücksichtigt. Das Besuchsrecht soll dabei Alltagszeiten und Freizeit umfassen. Wie oft besteht Kontaktrecht? Was passiert, wenn in Österreich ein Kind nicht zum Vater / zur Mutter will? Wie gestaltet sich das Besuchsrecht, wenn Vater oder Kind nicht will? Kann man dem Vater das Besuchsrecht in Österreich verweigern? Kann man das Besuchsrecht gerichtlich durchsetzen? Besteht auch Kontaktrecht, wenn der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird? Wir geben Ihnen Antworten auf diese und weitere Fragen Ehepakt Sich über die Rechte und Pflichten rund um Ehe und Scheidung zu informieren, birgt für beide Seiten die Chance, sich über die eigenen Vorstellungen und Wünsche klar zu werden und gemeinsam Vereinbarungen für die ehelichen und nachehelichen Lebensverhältnisse in einem Ehepakt zu treffen. Im Fall einer Scheidung sind somit die wichtigsten Regelungen rund um Unterhaltszahlungen und Güteraufteilung bereits getroffen, was in einer ohnehin schwierigen Zeit emotional und wirtschaftlich immens entlastet. Scheidung Eherecht und Scheidungsrecht – In Situationen, in denen man selbst gefühlsmäßig massiv befangen ist, ist ein Begleiter, der einfühlsam und sachlich für Ihre rechtliche Absicherung sorgt, von höchster Bedeutung. Wir beraten Sie zu allen Rechtsfragen rund um Ehe und Scheidung und setzen mit Ihnen Ehepakte ganz nach Ihren Wünschen auf. Im Scheidungsfall begleiten wir Sie bei allen dafür notwendigen Schritten und setzen uns für einvernehmliche und faire Regelungen für alle Beteiligten, besonders für die Kinder ein. Wenn notwendig sorgen wir aber auch für die Wahrung Ihrer Interessen vor Gericht. Wann sollte man den Scheidungsanwalt kontaktieren? Sobald Sie sich darüber im Klaren sind, dass Sie sich scheiden lassen möchten, sollten Sie sich überlegen, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Sie Risiken minimieren und unnötige Kosten vermeiden. Auch in Fällen, in denen Sie vom Noch-Partner gezwungen werden, die eheliche Beziehung aufrechtzuerhalten, oder Sie sich Sorgen über die Obsorge Ihrer gemeinsamen Kinder machen, sind Sie beim Anwalt richtig aufgehoben. Je nachdem, ob Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben oder eine streitige Scheidung vorgenommen werden soll, findet eine entsprechende Erstberatung statt. Im Erstgespräch werden essenziellen Informationen analysiert und ein Lösungskonzept erstellt.

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  • Unternehmensgründung & Gesellschaftsrecht

    Wollen Sie ein Unternehmen gründen oder weiterentwickeln? Steht der Wechsel eines Geschäftspartners an? Wir helfen weiter! Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen professionelle Beratung für Ihre Unternehmensgründung und klärt wichtige Punkte bereits vor dem eigentlichen Gründungsakt. Rechtsform, Beteiligungsgeschäfte, Anteile, Unternehmensbezeichnung, wichtige Regelungen im Gesellschaftsvertrag (zB die Übertragung von Anteilen) und andere Fragen sollten vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit klar geregelt werden. So können Sie sich von Beginn an auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und brauchen sich keine Sorgen um unerwartet auftretende Schwierigkeiten zu machen. Wir unterstützen Sie zudem bei allen Fragen, die sich Ihnen im Verlaufe des weiteren Geschäftsbetriebs stellen. Mit unserem Rundum-Paket wird auch Ihre Existenzgründung zu einem vollen Erfolg! Kompetente rechtliche Beratung von Anfang an ist der Schlüssel zu unternehmerischem Erfolg. Wir haben erfolgreich viele Unternehmensgründungen begleitet und unterstützen auch Sie sehr gerne bei Ihnen Vorhaben. Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts gibt Ihnen die Sicherheit einer fundierten Betreuung und Beratung. Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen und Unternehmensübertragungen bzw. Übertragung von Gesellschaftsanteilen (auch in den anspruchsvollen Bereichen Umgründungsteuerrecht, Spaltungsgesetz, Verschmelzungsrecht), errichten Gesellschaftsverträge, begleiten Sie bei Bankgesprächen, bieten Unterstützung bei der Findung von Nachfolgeregelungen, vertreten Ihre Interessen in Sanierungsfällen und sind als Insolvenzverwalter und Unternehmensliquidator tätig. Wir sind mit dem Grundbuch und Firmenbuch online verbunden und bringen Ihre Verträge elektronisch zur Vergebührung. Wir betreuen Sie bei der Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unterstützen Sie in der effizienten und kostengünstigen Forderungsbetreibung, nehmen außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen nach Schadensfällen ebenso wahr wie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche und sorgen dafür, dass Gerichtsverfahren so kurz wie notwendig dauern. Wir bieten in unserer Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Unternehmensgründungen und Gesellschaftsrecht nachfolgende Leistungen an: • Betreuung und Beratung in Bezug auf Neugründungen in Österreich • Beratung zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform und des optimalen Standortes sowie Durchführung der gesamten Gründung Ihres Unternehmens • Gründung von Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in Österreich • Businessplanerstellung und Startup-Betreuung • Unterstützung bei der Knüpfung von internationalen und nationalen Kontakten • Umgründungen, Umstrukturierungen und Unternehmensübernahmen • Abklärung der Förderungs- und Finanzierungssituation sowie die Führung von Verhandlungen mit Banken, Geschäftspartnern, Lieferanten, öffentlichen Stellen etc. • Abklärung steuerlicher Aspekte in Zusammenarbeit mit etablierten Steuerberatungskanzleien • Klärung von Fragen des Gewerberechtes • Klärung von Fragen des Haftungs-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtes • Vertragserstellung und Vertragsprüfungen Wenn Sie auf der Suche nach guten & günstigen Büroräumlichkeiten sind, empfehlen wir Ihnen das W80 - Gründerzentrum Baden. Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

    Link: Unternehmensgründung & Gesellschaftsrecht

  • Gewährleistung, Schadenersatz & Zivilrecht

    Haben Sie etwas gekauft, das mangelhaft ist? Haben Sie einen Schadenfall erlitten und wollen Schmerzengeld einklagen? Sind sie bei der Vertragsanbahnung einem Irrtum aufgesessen? Forsthuber - jetzt Termin vereinbaren 02252 86 3 66 Sie hatten einen Unfall (Skiunfall, Verkehrsunfall) und sind erheblich körperlich geschädigt, wurden Opfer eines Behandlungsfehlers oder einer schweren Verletzung und wollen eine angemessene Entschädigung? Unter Gewährleistung versteht man die Ansprüche, die einem Käufer zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache abgeliefert hat. Dies betrifft aber nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch andere Arten von Verträgen, so zum Beispiel Werkverträge bei denen es eine Gewährleistung von für Mängel des hergestellten Werks gibt. Davon ist die Garantie zu unterscheiden. Eine Garantie ist ein Versprechen, dass im Rahmen eines Vertrages abgegeben wird, zu dem es aber keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Wir beraten Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gewährleistung, insbesondere über Gewährleistungsfristen sowie die besonderen Beweislastregeln. Wir beraten sie gerne in allgemeinen zivilrechtlichen Fragen, aber auch bei einem Hauskauf oder Wohnungskauf, indem wir für Sie den Kaufvertrag erstellen und die Treuhandschaft übernehmen. Natürlich können Sie auch einen von der Gegenseite vorgelegten Vertrag prüfen lassen.

    Link: Gewährleistung, Schadenersatz & Zivilrecht

  • Hausverwaltungen

    Wir haben seit vielen Jahren Erfahrung mit Hausverwaltungen. Wirtschaftliches Denken und das Eingehen auf die Parteien gehört ebenso dazu, wie ein fundiertes juristisches Wissen. Forsthuber - jetzt Termin vereinbarenAls Hausverwalter Ihres Vertrauens stehen wir Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zu Verfügung, bieten Ihnen eine individuelle Betreuung und zuverlässige Leistung bei der Verwaltung Ihres Eigentums. Egal ob Wohnungseigentümergemeinschaft oder Mietobjekt: Wir sind in beiden Bereichen über viele Jahre erprobt und können auch mit schwierigen Situationen umgehen. Unsere juristische Kompetenz im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht kommt Ihnen zu Gute. Die diesbezüglichen Leistungen unserer Kanzlei umfassen unter anderem folgende Bereiche: • Prüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung und Verrechnung von Nachzahlungen oder Guthaben mit dem Mieter • Beobachtung des Verbraucherpreisindex und gegebenenfalls Geltendmachung der in den Mietverträgen vereinbarten Wertsicherungsklausel • Beratung zu diversen Mietverträgen bzw. Mieteranliegen • Mahnung und gegebenenfalls Kündigung säumiger Mieter • Schlüsselverwaltung • Information der Eigentümer über wichtige Vorkommnisse • Einrichtung eines funktionierenden Rechnungswesens • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder • Abschluss aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Verträge • Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren z.B. in Fällen § 36 WEG • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen • Mitwirkung an der Aufstellung und Änderung von Hausordnungen • Überwachung der Einhaltung der jeweils gültigen Haus-und Nutzungsordnungen • Mündliche oder schriftliche Auskunftserteilung gegenüber der Eigentümergemeinschaft • Führung des erforderlichen Telefon-und Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern • Bearbeitung von Eigentümerwechseln • Bearbeitung von Versicherungsverträgen und Versicherungsschäden • Einholen von Angeboten für Betreuungspersonal • Alle weiteren erforderlichen Maßnahmen um das gute Zusammenleben der einzelnen Parteien sicherzustellen.

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  • Immobilien-, Miet- und Wohnrecht

    Bei all Ihren Plänen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien beraten und vertreten wir Sie gerne. Forsthuber - jetzt Termin vereinbaren 02252 86 3 66 Sei es die Abwicklung eines Grundstückskaufes, -Schenkung, -Übergabe, die Begründung von Wohnungseigentum, die Bauträgerberatung, die Tätigkeit als Hausverwalter oder die Beratung und Vertretung in der schwierigen Mietrechtsmaterie. Wir können Ihnen nur raten: Lassen Sie die Finger von Vertragsschablonen aus der Trafik oder dem Internet. Eine falsche Befristung, eine fehlende Indexierung oder ein Fehler bei verpflichtenden Informationen, können teuer zu stehen kommen! Unser kompetenter Rat in diesen Rechtsgebieten wurde unter anderem schon öfter vom ORF in Anspruch genommen (Rechtsecke, Im Gespräch zu Gast, Am Schauplatz Gericht...). Eine seriöse und zuverlässige Treuhandabwicklung ist für uns ebenso selbstverständlich wie eine sorgfältige und rasche Grundbuchseintragung.

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  • Sport- und Vereinsrecht

    Durch die Mitarbeit an der Gesetzwerdung des neuen Vereinsrechts und der Tätigkeit in den höchsten Sportgremien Österreichs, können wir auch eine fundierte Beratung in allen Vereinsangelegenheiten bieten. Forsthuber - jetzt Termin vereinbaren 02252 86 3 66 Oft sind es Statutenfragen, die bei Vereinen oft ungeklärt bleiben. Wie sieht es mit der Haftung des Vorstandes aus? Reicht eine einfache Entlastung aus der Funktion? Wir unterstützten Sie auch in den zuweilen sehr heiklen Fragen des Vereinsschiedsgerichtes oder von Disziplinarverfahren.

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  • (Verwaltungs) Strafrecht

    Werden Sie zu Unrecht einer Straftat beschuldigt? Sie sind Opfer eines Verbrechens geworden und wollen, dass wieder Gerechtigkeit hergestellt wird? Oder ist Ihnen privat ein Ausrutscher passiert und Sie wollen jetzt nicht, dass ihr Arbeitgeber darüber verständigt wird und Ihre Karriere darunter leidet? Fälle im Strafrecht gewinnt man durch klare Kenntnis der Tücken der österreichischen Strafgesetze, präzise Taktik im Prozessrecht sowie durch rasches Einschreiten im Sinne des Mandanten. Als Verteidiger in Strafsachen haben wir uns bei Forsthuber und Partner Rechtsanwälte in Baden bei Wien zur Aufgabe gemacht, Ihre Rechtsposition durchschlagskräftig zu vertreten und Sie erfolgreich durch den Strafprozess zu führen. Wir decken alle Themenbereiche des Strafrechts spezialisiert ab • Klassisches Strafrecht • Suchtmittelrecht • Wirtschafts- und Finanzstrafrecht • Verwaltungsstrafrecht Gerichtliches Strafrecht Das Strafrecht bedroht besonders schwere Verstöße gegen unsere Werteordnung mit Strafe. Die geschützten Rechtsgüter sind so bedeutsam, dass die Anwendung staatlichen Zwangs weiter geht als in anderen Rechtsgebieten: die Strafe richtet sich als direkte Sanktion gegen den Täter selbst und ist immer mit einem Tadel verbunden. Jedoch ist die Strafe nicht das einzige Mittel; um auf Verstöße im Rahmen des Strafrechtes zu reagieren: Diversion gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diversion eröffnet die Möglichkeit, bei leichten und mittelschweren Straftaten auf die Strafe zu verzichten und mit anderen, geeigneteren Mitteln (z.B. Tatausgleich, Sozialstunden, Geldbuße) auf den Verstoß zu reagieren. Heute führt schon jede 2. Straftat nicht zu einer Verurteilung des Täters, sondern einer diversionellen Erledigung. Da es beim Strafrecht oft um besonders viel geht ist kompetente Beratung umso wichtiger! Informieren Sie sich jetzt über Ihre Rechte als Beschuldigter, Opfer, Zeuge oder Angehöriger. Verwaltungsstrafrecht - Rechtliche Vertretung in Strafverfahren vor Behörden Übertretungen bestimmter Gesetze, wie etwa der Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung oder der Gewerbeordnung, werden durch Verwaltungsbehörden geahndet. In erster Instanz sind dafür meist die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder die Landespolizeidirektion zuständig, in deren Wirkungsbereich die jeweilige Verwaltungsübertretung begangen wurde. Je nach Delikt und Strafrahmen können Verwaltungsstraftaten im Rahmen von Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren erledigt werden. Über eine Entscheidung der ersten Instanz kann sodann eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht (Landesverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht oder Bundesfinanzgericht) erhoben werden. Insbesondere für Unternehmer sind die aus der Gewerbeordnung bekannten Straftatbestände auch finanziell nicht ohne Gefahr. Wir helfen, wenn es darum geht, Verwaltungsübertretungen vorzubeugen oder bei stattgefundenen Verwaltungsübertretungen den Schaden möglichst zu begrenzen. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um das Strafrecht! • Professionelle und engagierte Vertretung Ihrer Rechte vor Polizei, Verwaltungsbehörden, Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft und vor Gericht • Vertretung Ihrer Rechte bereits im Ermittlungsverfahren und Erreichung von Einstellungen von Strafverfahren bevor es zur Hauptverhandlung kommt • Vertretung Ihrer Rechte im Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht • Wahrnehmung Ihrer Rechte in Untersuchungshaft bzw. Haft oder im Zuge einer Hausdurchsuchung oder bei Beschlagnahme von Gegenständen und Unterlagen • Ausarbeitung und Einbringung von Rechtsmitteln gegen Strafurteile, etwa Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung • Vertretung von Privatbeteiligten und Opferschutz • Erstattung von Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft für Mandanten, die durch strafbare Handlungen beeinträchtigt wurden • Beratung des Vorstandes / der Geschäftsführung zu unternehmerischen Abläufen zur vorzeitigen Vermeidung strafrechtlicher Problemstellungen • Beratung und Vertretung in strafrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Angelegenheiten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden • Compliance-Beratung Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Unternehmensrecht

    Sie brauchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Arbeitsverträge, Hilfe bei Ihrem Online-Handel oder wollen offene Rechnungen einklagen? Dann sind Sie richtig bei uns! Wir unterstützen Sie in allen Bereichen rund um's Unternehmensrecht. Denn wir wissen bescheid, welche Herausforderungen Unternehmer täglich zu bewältigen haben. Forderungsbetreibungen, die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen nach Schadensfällen nehmen wir ebenso wahr, wie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche und sorgen dafür, dass Gerichtsverfahren so kurz wie notwendig dauern. Wenn Sie auf der Suche nach guten & günstigen Büroräumlichkeiten sind, empfehlen wir Ihnen das W80 - Gründerzentrum Baden. Forsthuber - jetzt Termin vereinbaren 02252 86 3 66 Wir übernehmen auch Strafverteidigung in Zusammenhang mit Schadensfällen oder Wirtschaftsdelikten.

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  • Verträge

    Wir bieten Ihnen fundierte Beratung in allen Vertragsangelegenheiten. Verträge sind zentral in unserem Leben. Durch sie bestimmen wir einen Großteil unserer rechtlichen Beziehungen. Daher ist es wichtig, sie sorgfältig für den Einzelfall zu erstellen. Unser Tipp: Finger weg von Vertragsschablonen! Diese können im Nachhinein sehr teuer werden. Das Vertragsrecht gehört zu den täglichen Werkzeugen des Juristen. Daher verfügen wir auf diesem Bereich über langjährige und fundierte Erfahrung. Wir erstellen in allen Bereichen für Sie sorgfältig maßgeschneiderte Verträge. Wir beraten Sie kompetent in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten und helfen auch, wenn bei einem Vertrag schon etwas schief gegangen ist. Insbesondere bieten wir an: Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Kaufverträge, Tausch- und Schenkungsverträge, Kredit-, Darlehens- und Sicherungsverträge, Servituts-, Pacht- und Leihverträge, Dienstverträge, Werk- und Verwahrungsverträge, Leasingverträge, Gesellschaftsverträge, Vertriebsverträge, Patientenverfügungen, letztwillige Rechtsgeschäfte und mehr! Darüber hinaus nehmen wir die Grundbuchs- oder Firmenbucheintragung, die Vergebührung, und die weitere Vertragsabwicklung vor. Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Verwaltungsrecht und Gemeinderecht

    Wir sind auf Verwaltungsrecht spezialisiert, einem Bereich, der sehr viele Lebensbereiche betrifft und nur bei wenigen Anwaltskanzleien breit angeboten wird. Auch im Gemeinderecht bieten wir umfassende Detailkenntnisse, von denen Sie profitieren können. Verwaltungsrecht Der Bereich des Verwaltungsrechtes umfasst einen äußerst weitläufigen Rechtsbereich. Während das Verfassungsrecht sich um die rechtlich bedeutsamsten Grundlagen des Staates und Zusammenlebens (z.B. Verfassung, Gewaltenteilung, Staatsinstitutionen und Menschenrechte) kümmert, befasst sich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht insbesondere mit der Beziehung zwischen Staat / öffentlicher Verwaltung (Exekutive) und Bürger. Wir unterstützen Sie umfassend im Bereich der öffentlichen Verwaltung und verhelfen Ihnen unbürokratisch zu Ihrem Recht. Dr. Gottfried Forsthuber war vor der Gründung unserer Kanzlei in der Verwaltung tätig und verfügt dadurch schon über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere ausgezeichneten Kontakte und Erfahrungen im Verwaltungsrecht helfen Ihnen zu einer raschen Erledigung Ihrer Behördenverfahren. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Verwaltungsrecht zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne in Fragen zu: Gewerbeverhandlungen, Betriebsanlagenprüfungen, Führerscheinentzug, Verwaltungsstrafen, Staatsbürgerschaftsrecht und Umweltrecht. Wir verfassen für Sie auch Beschwerden / Revisionen / Subsidiaranträge an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof und vertreten Sie bei Behördenwegen ebenso wie in Verwaltungsstrafsachen. Gemeinderecht - Wir beraten Bürger und Gemeinden Schwerpunkt der Aufgaben der Gemeindeverwaltung ist nicht die behördliche Tätigkeit der Gemeinde, sondern die Erbringung von Serviceleistungen für die Bürger. Die Gemeinde ist daher oft erste und zentrale Anlaufstelle für Ihre Probleme und Anliegen. Unsere Kanzlei berät nicht nur rechtssuchende Bürger sondern auch Gemeinden direkt. Wir verfügen daher über das entsprechende Spezial- und Hintergrundwissen, um Sie effektiv und effizient unterstützen zu können. Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen des Gemeinde- und Verwaltungsrechtes. Dies umfasst die Beratung und Vertretung vor Behörden, die Bescheidprüfung und die Berufung / Beschwerde gegen Bescheide bis hin zur Vertretung in gewerberechtlichen Verfahren oder Verwaltungsstrafverfahren. Unsere Anwaltskanzlei in Baden bei Wien unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen: Vertretung vor Behörden Vergaberecht Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht Umweltrecht Verwaltungsstrafrecht Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

    Link: Verwaltungsrecht und Gemeinderecht

  • Baurecht & Bauverfahren

    Wer bauen will, muss auf einiges Acht geben. Durch unsere breite Kenntnis im Bereich Baurecht sind Sie bei uns mit Ihrem Bauvorhaben gut aufgehoben. Wer als Nachbar ein Problem hat, dem helfen wir weiter. Umgangssprachlich kann mit dem Begriff Baurecht vieles umschrieben werden. Oft werden mit dem Begriff Baurecht pauschal alle privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Sachverhalte umschrieben, die mit dem Errichten von Gebäuden zu tun haben. In privatrechtlicher Hinsicht geht es beim Baurecht oft um Fragen der Errichtung von Gebäuden und der Klärung von Streitigkeiten in diesem Zusammenhang. Bei Fragen rund um die Errichtung von Gebäuden und Wohnungen und Fragen der Gewährleistung in Bezug auf Mängel sind einerseits u.a. der Bauvertrag wie auch ÖNORMEN von besonderer Relevanz. Baurecht und Raumordnungsrecht - Expertenrat empfehlenswert Das Baurecht als öffentlich-rechtliche Materie umschreibt zusammengefasst alle Vorschriften, die festlegen, wo und wie gebaut werden darf, also Rechtsvorschriften der Bauordnungen sowie die Raumordnungsgesetze. Das Bauwesen bzw. das Baurecht und die Bauordnungen unterliegt der Landesgesetzgebung. Bau- und Raumordnungsrecht sind als Spezialmaterie im Bereich des öffentlichen Rechtes eine Sache für echte Rechtsexperten. Ohne jahrelange Erfahrung sind die umfassenden rechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen nicht zu überblicken. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen ein exklusives Expertenteam - vom spezialisierten Rechtsanwalt bis hin zum erfahrenen Bausachverständigen; guter Rat der nur vom echten Experten zu erhalten ist. Von der Flächenwidmung bis zur Baubewilligung - Forsthuber & Partner Rechtsanwälte Flächenwidmung, Bauordnung, Mindestabstände, Baugenehmigung und Parteirechte in den Verfahren: Unsere Kanzlei bietet langjährige Erfahrung und begleitet Sie - egal ob Sie Bauwerber oder Nachbar sind. Wir prüfen sämtliche Voraussetzungen und unterstützen Sie umfassend bei Ihrem Vorhaben. Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie in sämtlichen Fragen dieses komplexen Rechtsgebietes. Dies umfasst die Beratung in Bezug auf Ihre Rechte und Möglichkeiten und Vertretung vor Behörden, die Bescheidprüfung und die Berufung / Beschwerde gegen Bescheide. Unsere Kanzlei unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen: Rechtsberatung in Bezug auf konkrete Bauverfahren und baurechtliche Fragestellungen Rechtsberatung in Bezug auf raumordnungsrechtliche Fragestellungen Wahrnehmung von Nachbarrechten und Rechten als Bauwerber (Nachbarrechte im Bauverfahren) Vertretung vor Behörden Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Bauträger Vertragsrecht

    Wir beraten Bauträger bei der rechtlichen und vertraglichen Gestaltung ihres Immobilienprojektes. Das Bauträgervertragsrecht umfasst insbesondere die präzise Formulierung und Ausgestaltung des Bauträgervertrages und aller mit diesem in Zusammenhang stehenden Unterlagen und Urkunden. Das Service beinhaltet auch die Erstellung des Wohnungseigentumsvertrages und dessen grundbücherliche Umsetzung. Abwicklung von Immobilienprojekten und Treuhandschaften Wir von Forsthuber & Partner Rechtsanwälte übernehmen die gesamte treuhändige Abwicklung Ihres Immobilienprojektes im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) und überwacht die gesetzeskonforme Abwicklung des Projektes von der Planungsphase bis zur Begründung von endgültigem Wohnungseigentum. Das beinhaltet auch die Einhaltung der Sicherungspflichten gegenüber den Wohnungskäufern. Professionelle Koordination und Betreuung Gerne übernehmen wir bei Bedarf auch die Koordination mit Sachverständigen, wie zum Beispiel Baufortschrittsprüfern, oder mit Fachleuten zur Erstellung von Nutzwertgutachten. Als Experte aus Baden bei Wien für Bauträgervertragsrecht betreut unsere Anwaltskanzlei Forsthube & Partner zahlreiche Privatkunden und überprüft anlässlich Ihres Wohnungskaufes oder Hauskaufes gerne Ihren Bauträgervertrag oder Wohnungseigentumsvertrag. Unsere langjährige Erfahrung ist Garant für Ihre rechtliche Sicherheit bei Ihrem Bauträgerprojekt. Wir freuen uns über Ihre Anfrage und stehen Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Im Bereich Bauträgerrecht unterstützen wir Sie gerne mit folgenden Leistungen: Verhandlung mit verschiedenen Grundstückseigentümern Abfassen eines Vorvertrages Bauträgervertrag Wohnungseigentumsvertrag Koordination mit Zivilgeometer Veranlassung des Nutzwertgutachtens Bei Bedarf Baufortschrittsüberprüfung Verhandlung mit Subunternehmern, Masseausschreibungen Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Datenschutzrecht

    Sie wollen Ihr Unternehmen fit für Datenschutz machen und auf Nummer sicher gehen? Sowohl gegenüber Ihren Kunden, den Mitarbeitern, also auch Vertragspartnern? Sie wollen als Kunde oder Mitbewerber gegen den Missbrauch Ihrer Daten vorgehen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir haben uns schon seit vielen Jahren auf Datenschutzfragen spezialisiert und bieten Ihnen eine Reihe von Leistungen an. Seit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), hat sich manches verbessert (gerade für Kunden), anderes verkompliziert. Es ist am Beginn jeder Arbeit in diesem Zusammenhang wichtig zu verstehen, warum Datenschutz überhaupt wichtig ist. Die persönliche Freiheit ist eng damit verknüpft, was andere über einen wissen. Jeder hat das Recht frei zu entscheiden, welche Informationen er mit anderen teilt und welche nicht. In diesem Zusammenhang bieten wir auch Info-Vorträge für Ihren Betrieb an, um das Bewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen. Unsere Leistungen in Zusammenhang mit Datenschutz: Korrekte Angaben für Ihr Impressum Ihrer Homepage Datenschutzerklärung Homepage Datenschutzvereinbarung mit Kunden Datenschutzvereinbarung mit Mitarbeiten Datenschutzvereinbarung mit Vertragspartnern (Art 28 DSGVO). Info-Vortrag für Ihren Betrieb („Warum ist Datenschutz überhaupt wichtig? Was muss beachtet werden?“) Es gibt zahlreiche Dinge zu beachten, die – einmal sauber erledigt – auch keine Kopfschmerzen mehr machen. Die Strafen für Unternehmen sind teils drakonisch, hier heißt es vorsichtig sein. Achtung vor der dem Datenschutz und sich vor Datenmissbrauch absichern? Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Erbrecht + Testament

    Bei der Regelung des Testamens, oder des Vermächtnisses, bei Erbrechtsstreitigkeiten, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die Sie mit einem Anwalt für Erbrecht besprechen sollten. Das Ableben eines geliebten Menschen ist nicht einfach. Deswegen sollten Sie sich in dieser schweren Zeit nicht mit rechtlichen Fragen herumschlagen müssen, sondern trauern und den Schmerz aufarbeiten können. Eine rechtzeitige Regelung der Erbfolge kann späteren Streitigkeiten oft vorbeugen. Doch die Formanforderungen sind hoch und präzise Herangehensweise gefragt. Wir sind Ihnen gerne in allen Fragen rund um das Erbrecht behilflich und unterstützen Sie bei der Erstellung und Verwaltung Ihres Testaments. Selbstverständlich stehen wir gerne auch als Kuratoren zur Verfügung. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, das Testament im Testamentsregister eintragen zu lassen. Was gehört überhaupt zum Nachlass? Wie kommt der Erbe nach dem Erbfall an das Bankkonto des Verstorbenen heran? Kann man gegen eine Enterbung etwas unternehmen? Wer hat Zugang zum Haus? Wenn es um das Erbe geht, ist oft der anschließende Streit über die Verteilung des Erbes verbunden. Nicht selten kommt es zum erbitterten Streit um den Nachlass. Hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Denn gerade in Erbrechtsfragen braucht es nicht nur juristisches Wissen, anwaltliche Prozesstaktik, sondern auch das richtige Gespür für Menschen. Als spezialisierte Erbrechtskanzlei übernehmen wir im Bereich Testamente / Erbrecht folgende Tätigkeiten: • Errichtung von Testamenten • Errichtung eines Erbvertrages • Errichtung von Schenkungsverträgen auf den Todesfall • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten • Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern • Testamentsanfechtungen • Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Erbschaftsprozessen vor Gericht • Tätigkeit als Testamentsvollstrecker • Tätigkeit als Nachlassverwalter Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Unternehmensrecht + AGB

    Sie brauchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Arbeitsverträge, Hilfe bei Ihrem Online-Handel oder wollen offene Rechnungen einklagen? Kompetente rechtliche Beratung von Anfang an ist der Schlüssel zu unternehmerischem Erfolg. Wir haben erfolgreich viele Unternehmensgründungen begleitet und stehen auch Ihnen gerne zur Verfügung! Außerdem verfügen wir über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Wir beraten Sie bei Unternehmensgründungen und -übertragungen, errichten Gesellschaftsverträge, begleiten Sie bei Bankgesprächen, bieten Unterstützung bei der Findung von Nachfolgeregelungen, vertreten Ihre Interessen in Sanierungsfällen und sind als Insolvenzverwalter tätig. Wir sind mit dem Grundbuch und Firmenbuch online verbunden und bringen Ihre Verträge elektronisch zur Vergebührung. Wir betreuen Sie bei der Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unterstützen Sie in der effizienten und kostengünstigen Forderungsbetreibung, nehmen außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen nach Schadensfällen ebenso wahr wie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche und sorgen dafür, dass Gerichtsverfahren so kurz wie notwendig dauern. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen rund um das Unternehmensrecht. Denn wir wissen Bescheid, welche Herausforderungen Unternehmer täglich zu bewältigen haben. Wir übernehmen auch die Strafverteidigung in Zusammenhang mit Schadensfällen oder Wirtschaftsdelikten. Nach einem ersten Beratungsgespräch evaluieren wir daher zuerst das rechtlich Mögliche, um Ihnen Regelungen und Verträge zu bieten, die möglichst lange Bestand haben. Speziell das Konsumentenschutzgesetz und das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte Gesetz (FAAG) beinhaltet zahlreiche Bestimmungen und Fallstricke, die im Geschäftsbereich B2C unbedingt beachtet werden müssen und bei Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der Regelung führen. Marktschreierische "Vertragsformulierungen bzw. „Knebelklauseln" können sich zwar anfangs attraktiv „anhören, Ihr Unternehmenskonzept / Ihre Interessensbeziehung jedoch auf lange Sicht gefährden. Fair formulierte Bestimmungen führen dazu, dass Sie langfristige Kundenbeziehungen aufbauen und erhalten können. Wenn von Anfang an Klarheit über das Vereinbarte herrscht, wird die Gefahr kostspieliger Streitigkeiten minimiert. Unsere Leistungen auf einen Blick: Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Nebenvereinbarungen Rundum-Beratung bei Unternehmensgründungen und -übertragungen Gesellschaftsrecht Errichtung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen Forderungsbetreibung Unternehmensnachfolge Beratung zu Gewährleistungs- und Garantieansprüchen Tätigkeit als Insolvenzverwalter Unternehmenssanierungen GmbH-Recht Wenn Sie auf der Suche nach guten & günstigen Büroräumlichkeiten sind, empfehlen wir Ihnen das W80 - Gründerzentrum Baden. Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Vorträge und Seminare

    Interesse an einem rechtlichen Vortrag oder Inhouse Seminar für Ihr Unternehmen, Ihre Organisation, Ihren Verein? Sehr gerne! Seit 2012 tragen wir, von Forsthuber & Partner Rechtsanwälte zu den unterschiedlichsten Themen erfolgreich vor. Interesse an einem rechtlichen Vortrag oder Inhouse Seminar für Ihr Unternehmen, Ihre Organisation, Ihren Verein? Sehr gerne! Seit 2012 tragen wir, von Forsthuber & Partner Rechtsanwälte zu den unterschiedlichsten Themen erfolgreich vor. Manche Menschen empfinden Vorträge/Seminare mit juristischem Hintergrund langweilig. Unsere Erfahrung hat gezeigt: Es geht auch anders! Es geht darum, dem meist in anderen Lebensbereichen tätigem Publikum anhand konkreter Beispiele die wesentlichen Fragestellungen näherzubringen. Hier hilft unser breit aufgestelltes Wissen Verknüpfungen herzustellen, um so den Vortrag / das Seminar lebendig zu gestalten. Bisherige Themenbereiche: • Mietrecht • Wohnungseigentum • Immobilienübertragung - Schenkung, Kaufvertrag, uAm • Steuern bei der Immobilienübertragung (Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer, • Eintragungsgebühr) • Erbrecht • Datenschutz und DSGVO • Insolvenzrecht • Unternehmensübertragungen Hinzu kommen noch zahlreiche Medienauftritte in Print, Funk und Fernsehen (ORF, Puls 4, Servus TV, Krone HIT, ö3, ö1, Bayerischer Rundfunk, Heute, Krone, Kurier, NÖN, Bezirksblätter und schließlich Badener Zeitung) zu unterschiedlichsten (juristischen) Themenstellungen. Sie sehen also: Wir können es auf den Punkt bringen. Sollten Sie also eine fundierte und mitunter sogar unterhaltsame rechtliche Ergänzung für Ihren Seminartag / Vortrag suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Ebenso wenn Sie einen Vortrag innerhalb Ihres Unternehmens benötigen (etwa über Datenschutzrecht, was zu tun ist und warum das überhaupt wichtig ist). Nähere Preisauskünfte auf Anfrage, der angegebene Betrag stellt die Untergrenze dar. Nachlass für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen von 20% auf den Nettopreis, zzgl. USt in der gesetzlichen Höhe. Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Zivilrecht und Prozessführung von A bis Z

    Wenn eine Einigung in Güte scheitert, können Ihre Ansprüche nur mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Dafür brauchen Sie eine erfahrene Anwaltskanzlei und Partner. Wir kämpfen für Ihre Rechte. Prozessführung will gelernt sein. Manche Anwaltskanzleien machen das nur gelegentlich. Wir hingegen sind fast täglich bei Gericht und haben dadurch praktische Erfahrung gesammelt, die Ihnen zu Gute kommt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Baden bei Wien unterstützt Sie insbesondere bei gerichtlichen Fragestellungen und Problemen in folgenden Bereichen: Führung von Zivil- und Schiedsverfahren Kaufverträge, Garantie und Gewährleistung Kreditverträge, Zahlungsverkehr, Bürgschaften Schadenersatz Rücktritt von Rechtsgeschäften Vermögensanlage und Beraterhaftung Versicherungsverträge Versandhandel und Internet Reiseverträge und Reisemängel Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Kaufverträge und Wohnungseigentum, Gewerbegebiete

    Die Erfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei mit Immobilienprojekten gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Liegenschafts- oder Wohnungskauf bzw. Verkauf oder Ihr Bau/Gewerbeprojekt erfolgreich abgewickelt wird. Wir sind Mitglieder im Treuhandverband der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer, was beiden Vertragsteilen maximale Sicherheit während der gesamten Vertragsabwicklung - von der Unterfertigung bis zur Verbücherung - gewährt. Zudem besteht ein umfassender Versicherungsschutz Weiters helfen wir Ihnen rasch und unbürokratisch, Wohnungseigentum zu erwerben, zu begründen oder in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft entstandene Probleme zu lösen oder diesbezügliche Fragestellungen zu beantworten. Gerade am Beginn (dh ab Begründung von Wohnungseigentum), muss präzise gearbeitet werden. Denn sobald einmal der Wohnungseigentumsvertrag unterschrieben wurde, ist eine Änderung fast unmöglich bzw. eine Änderung mit härtesten Anstrengungen verbunden. Das wollen wir Ihnen ersparen, indem wir den Wohnungseigentumsvertrag Ihres Bauvorhabens auf Basis unserer lanjährigen praktischen Erfahrung erstellen. Aufschließung von Gewerbegebieten, Liegenschaftsteilungen Bei umfassenden Aufschließungen von Betriebsgründen bedarf es größter Sorgfalt. Wir konnten schon einige Großprojekte und Betriebsaufschließungen erfolgreich umsetzten. Daher wissen wir was gerade am Anfang notwendig ist um gemeinsam zum Ziel zu kommen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der oft schwierigen Verhandlung mit vielen verschiedenen Grundstückseigentümern und Klärung deren oft unterschiedlichen Interessen. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie insbesondere in der Verhandlung, Prüfung und Erstellung nachfolgender Verträge: Wohnungseigentumsverträge Kaufverträge, Schenkungsverträge Bauträgerverträge Dienstbarkeits- und Baurechtsverträge Miet- und Pachtverträge Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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  • Insolvenzrecht

    Ist Ihr Unternehmen wirtschaftlich in eine Schieflage geraten? Oder gibt es privat finanzielle Schwierigkeiten? Es gibt Auswege! Die Gründe für eine Insolvenz können vielfältig sein. Von unternehmerischen Fehlentscheidungen über Zahlungsausfälle bei Kunden bis zu Änderungen der Auftragslage können die Ursachen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens liegen. Doch der Eintritt der Zahlungsfähigkeit muss nicht das Ende sein. Neben der Verteilung des Schuldnervermögens im Insolvenzverfahren und damit dem Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit gibt es auch die Möglichkeit durch ein Sanierungsverfahren den Weg zurück ins Geschäftsleben zu finden. Auch Privatpersonen sind vor finanziellen Turbulenzen nicht sicher. Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zum wirtschaftlichen Neubeginn in allen Phasen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen von der Gründung weg. Dadurch können wir Ihnen behilflich sein, einer Krise bereits vorzubeugen oder wenn es schon zu spät ist den Weg zurück aus der wirtschaftlichen Schieflage zu finden. Wir sich auch als Insolvenzverwalter tätig und beraten seit vielen Jahren Schuldner auf dem Weg zurück in die Normalität. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zum Insolvenzrecht, vertreten Schuldner- und Gläubigerinteressen, helfen bei der Betreibung von Forderungen, stehen Ihnen im Privatkonkurs zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Absonderungs- und Aussonderungsrechten. Unsere Leistungen in Zusammenhang mit Insolvenzrecht Beratung bei allen Fragen zum Insolvenzrecht Durchsetzung von Forderungen vor und während einer Insolvenz Vertretung von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren Geltendmachung von Anfechtungsrechten Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte im Insolvenzfall Organhaftung (Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern) Individuelle Sanierungsstrategien Unterstützung bei Privatinsolvenz Die Erfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber & Partner in Baden bei Wien, gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie sicher durch die Krise kommen. In der Tat: Jede Krise ist auch eine Chance! Profitieren Sie jetzt von unserer langjährigen Erfahrung. Jetzt Termin vereinbaren! 02252 86 3 66

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